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Wählen im Wahllokal - Kostümierung und Alkoholkonsum

Aufgrund der besonderen Situation des zeitgleich zur Bundestagswahl stattfindenden Carnevals wird auf folgende Informationen und Verhaltensweisen hingewiesen:

  • Wahlberechtigte sind grundsätzlich bei der Kleidungsauswahl nicht eingeschränkt und können auch im Kostüm wählen.
  • Personen mit politischen Botschaften, Parteisymbolen oder verbotenen Symbolen auf der Kleidung können aus dem Wahlraum verwiesen werden.
  • Ist das Gesicht durch eine Kostümierung verhüllt oder durch starke Schminke eine Person nicht mehr zweifelsfrei identifizierbar, kann der Wahlvorstand die Person darum bitten, diese zu entfernen, um die Identität der Person feststellen zu können. Wählende, die sich auf Verlangen des Wahlvorstandes nicht ausweisen können oder die zur Feststellung der Identität erforderlichen Mitwirkungshandlungen verweigern, werden zurückgewiesen.
  • Stark alkoholisierte und/oder randalierende Wählende, die dadurch die Ordnung im Wahlraum stören, können aus dem Wahlraum verwiesen werden.
  • In allen Wahllokalen der Stadt Damme ist der Konsum von Alkohol ausnahmslos strikt untersagt.