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Auskunftssperre Einrichtung
[Nr.99115002060001 ]

Volltext

Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

Bearbeitungsdauer

Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

Onlinedienste

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.11.2015
Fachlich freigegeben durch:

Gemeinde Isernhagen; Bundesmeldegesetz

Frist

Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist. 

Zuständige Stelle

Für Ihren Wohnort konnte keine zuständige Stelle gefunden werden.

Kontakt

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