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Erteilung von Informationen zum Personalausweis
[Nr.99008001013000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Die Personalausweisbehörde informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.03.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Zuständige Stelle

Für Ihren Wohnort konnte keine zuständige Stelle gefunden werden.

Kontakt

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