Dieser Internetauftritt verwendet Cookies für persönliche Einstellungen und besondere Funktionen.
Außerdem möchten wir Cookies auch verwenden, um statistische Daten zur Nutzung unseres Angebots zu sammeln. Dafür bitten wir um Ihr Einverständnis.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Die Personalausweisbehörde informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Für Ihren Wohnort konnte keine zuständige Stelle gefunden werden.