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Kinderreisepass Meldung wegen Wiederauffinden
[Nr.99085003014002 ]

Leistungsbeschreibung

Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • wieder gefundener Kinderreisepass

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Online-Dienste

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Kontakt

Herr Markus Kruthaup »
Telefon: 05491 662-20
Fax: 05491 662-88
E-Mail schreiben
Raum: 20
Frau Annette Nortrup »
Telefon: 05491 662-70
Fax: 05491 662-88
E-Mail schreiben
Raum: 20
Frau Maria Strel »
Telefon: 05491 662 36
Fax: 05491 662-88
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Raum: 36