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09.04.2020

Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta und Wertstoffhöfe

Normale Öffnungszeiten - aber nur für Anlieferungen privater Grünabfälle.

In der Woche nach Ostern gelten auf dem Abfallwirtschaftszentrum Landkreis Vechta (AWZ) und den Wertstoffhöfen (außer Vechta-Langförden) wieder die normalen Öffnungszeiten. Ausnahme ist der Samstag (18.04.); dann schließen die Wertstoffhöfe bereits um 13 Uhr. Der Wertstoffhof in Vechta-Langförden bleibt die ganze Woche über geschlossen, vor dem Gelände steht jedoch zu den Öffnungszeiten ein Sammelcontainer für ausschließlich private Grünabfälle bereit. Alternativ kann auf das AWZ am Grenzweg 1 in Vechta ausgewichen werden.

Dieses Angebot ist erneut dadurch ermöglicht worden, dass die Abfallwirtschaftsgesellschaft (AWV) personell von den Städten und Gemeinden unterstützt wird.

Wichtig: Nach wie vor ist nur die Anlieferung von privaten Grünabfällen möglich – und das auch nur unter besonderen Sicherheitsauflagen. Die Abgabe anderer privater Abfälle wie Restmüll, Sperrmüll, Bauabfälle, Elektrogeräte, Hartkunststoffe und sonstiges ist ohne Ausnahme noch nicht wieder zugelassen!

Die Öffnungszeiten (14. – 18.04.) für die Anlieferung privater Grünabfälle:
Die Wertstoffhöfe haben am Dienstag (14.04.) und am Freitag (17.04) von 14.00 – 18.00 Uhr und am Samstag (18.04.) von 9.00 – 13.00 Uhr geöffnet. Das AWZ ist am Dienstag und Mittwoch von 7.30 – 16.00 Uhr, am Donnerstag und Freitag von 7.30 – 17.00 Uhr und am Samstag von 7.30 – 13.00 Uhr geöffnet.

Besondere Sicherheitsregeln gelten nach wie vor.
Bis sich die aufgrund des Coronavirus angespannte Lage entspannt, gelten auf dem AWZ und den Wertstoffhöfen weiterhin besondere Regeln zum Schutz ALLER. Fahrzeuge dürfen nur mit maximal 2 Personen besetzt sein und nur zum Entladen in den zugewiesenen Bereichen verlassen werden.

Sicherheitsabstände von 2 Metern zu anderen Personen müssen eingehalten werden. Bei zu hohem Aufkommen wird die Zufahrt reglementiert, längere Wartezeiten sind nicht ausgeschlossen. Das Servicepersonal ist angewiesen, direkten Kontakt mit Kunden zu vermeiden. Eine Hilfestellung beim Entladen der angelieferten Grünabfälle ist nicht möglich.

Der eingeschränkte Betrieb für die Anlieferung gewerblicher Abfälle im AWZ wird wie zuletzt geregelt aufrechterhalten.