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28.10.2020

Allgemeinverfügung des Landkreises Vechta geändert

Aufgrund der hohen Inzidenzzahl im Landkreis Vechta hat der Landkreis Vechta weitere Regelungen getroffen und die Allgemeinverfügung vom 21.10.2020 angepasst.
Für Kindergärten gilt, dass Gruppen nicht mehr durchmischt werden dürfen und es ab sofort verpflichtend feste Gruppen geben muss.

Angebote in Jugendtreffs und anderen Jugendbegegnungseinrichtungen sind nur noch in festen Gruppen zulässig und maximal auf zehn Teilnehmer zu begrenzen.

Außerdem wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Ab Donnerstag (29.10.2020) gilt im außerschulischen Bereich unter anderem für Volkshochschulen, private Bildungseinrichtungen, Hochschulen oder in Museen ebenfalls eine Maskenpflicht.

Schulsport an den Schulen wird verboten. Ebenfalls wird die Nutzung der Duschen und Umkleidekabinen auf und in öffentlichen sowie privaten Sportanlage ab dem 29.10.2020 untersagt. Die sofortige Umsetzung wird vom Landkreis empfohlen.