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02.07.2020

Allgemeinverfügung zur Beregnung im Kreisgebiet des Landkreises Vechta

Ab sofort bis zum 31. Oktober 2020 ist die Beregnung mit so genannten Beregnungskanonen und Rasensprengern von öffentlichen wie auch von privaten Grünflächen in der Zeit zwischen 12 und 18 Uhr untersagt.
Das Beregnungsverbot gilt auch für Sportanlagen sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen.

In der Allgemeinverfügung des Landkreises zum Beregnungsverbot heißt es zur Begründung, dass sich die Grundwasserstände derzeit mit wenigen Ausnahmen auf einem sehr niedrigen Niveau bewegen. Aufgrund der vergangenen beiden Trockenjahre konnte sich der Grundwasserstand im Winter nicht erholen. In dieser angespannten Situation muss mit dem Grundwasser sparsam umgegangen werden, damit die Lebensgrundlage Wasser geschützt wird.

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.