Grundsteuerreform in Niedersachsen
Zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 müssen Grundstücks- und Hauseigentümer eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt elektronisch einreichen. Die Abgabe erfolgt über das Eingabeportal ELSTER. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben ein Informationsschreiben dazu vom Finanzamt bekommen.
Welche Angaben sind notwendig?
• Aktenzeichen (wird im Informationsschreiben mitgeteilt)
• Flurstück, Amtliche Fläche (beides über www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de zu finden)
• Gebäudefläche
• Eigentümer/Miteigentümer
Weitere Informationen bekommen Sie auch auf der Website www.lstn.niedersachsen.de.
Das Finanzamt Vechta hat für Sie eine Telefonhotline eingerichtet. Unter 04441 18-208 können Sie montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr Hilfe bei Ihrer Grundsteuererklärung bekommen.