Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern an öffentlichen Straßen und Wegen
Die Grundstückseigentümer sind nach dem geltenden Straßengesetz verpflichtet, darauf zu achten, dass von ihrem Grundstück keine Pflanzenteile in den Straßenraum einschließlich der Gehwege hineinragen. Die Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und werden für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs ihrer Begrünung entstehen können, haftbar gemacht.
Deshalb bittet die Stadtverwaltung aus Gründen der Verkehrssicherheit alle Grundstückseigentümer um Beachtung folgender Punkte:
1. Überhängende Äste und Zweige von den an Straßen und Gehwegen stehenden Bäume und Hecken müssen so zurückgeschnitten werden, dass die Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden.
2. Im Bereich der Sichtdreiecke an Straßenkreuzungen und Einmündungen dürfen alle Anpflanzungen oder Anbauten nicht höher als 80 cm über der Fahrbahnoberkannte sein.
3. Hecken und sonstige Anpflanzungen dürfen nicht in den Gehweg ragen.
4. Verkehrszeichen und Straßenlaternen dürfen nicht verdeckt werden. Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass die Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern ständig und rechtzeitig ohne Sehbeeinträchtigung wahrgenommen werden können.
Das Ordnungsamt der Stadt Damme bittet daher alle Grundstückseigentümer ihre Grundstücke dahingehend zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Missstände zu beheben.