Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Dienstleistungen A-Z

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
[Nr.99050150169000 ]

Leistungsbeschreibung

Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
  • ggf. Vertretungsvollmacht
  • Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
  • bei Alkoholausschank:
    • Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige müssen Sie unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – erstatten.

Anträge / Formulare

- Anzeige eines Gaststättengewerbes

- Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: ja

- Persönliches Erscheinen nötig: ggf.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Verfahrensablauf

- Sie müssen der Behörde, der Sie Ihr Gaststättengewerbe angezeigt haben, mitteilen, dass ein Wechsel in der Vertretungsberechtigung stattgefunden hat.

- Dazu verwenden Sie das vorgeschriebene Anzeigeformular und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der erforderlichen Unterlagen.

Zuständige Stelle

Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.

Zuständige Stelle

Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Auf Karte anzeigen

Telefon: 05491 662-0
Fax: 05491 662-88
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Montag - Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Stadt Damme - Fachbereich I Bürgerservice und Soziales
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Auf Karte anzeigen

Telefon: 05491 662-0
Fax: 05491 662-88
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Montag - Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Auf Karte anzeigen

Telefon: 0800 818-8100
E-Mail

Öffnungzeiten:
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Vechta
Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
Auf Karte anzeigen

Telefon: 04441 8982601
Fax: 04441 8981037
E-Mail

Öffnungzeiten:
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis:
Und nach Vereinbarung.

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Kontakt

Vismann
Mühlenstraße 18
49394 Damme
Auf Karte anzeigen

Fax: 05491 66288
Telefon: 05491 66234
E-Mail

Formulare

Anzeige eines Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes


Für Ihren Wohnort wurde leider keine Formulare eingetragen.