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Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht für jedes Bauleitplanverfahren grundsätzlich zwei Verfahrensschritte vor, in denen sich die Öffentlichkeit wie auch die Träger öffentlicher Belange zum Verfahren äußern können: Die  frühzeitige Beteiligung der Öffenlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Für nachfolgende Bauleitplanenverfahren findet derzeit eine dieser Öffentichkeitsbeteiligungen statt bzw. es  ist eine sonstige amtliche Bekanntmachung erfolgt:

 

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