Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht für jedes Bauleitplanverfahren grundsätzlich zwei Verfahrensschritte vor, in denen sich die Öffentlichkeit wie auch die Träger öffentlicher Belange zum Verfahren äußern können: Die frühzeitige Beteiligung der Öffenlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Für nachfolgende Bauleitplanenverfahren findet derzeit eine dieser Öffentichkeitsbeteiligungen statt bzw. es ist eine sonstige amtliche Bekanntmachung erfolgt:
