Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Dienstleistungen A-Z

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Pass für Geringverdiener beantragen
[Nr.99107027001000 ]

Leistungsbeschreibung

Der Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien, Bürgerinnen und Bürger in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote.

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob der Sozialpass dort angeboten wird.
  • Erkundigen Sie sich, welche Formulare und sonstige Unterlagen für den Antrag nötig sind.
  • Wenn Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Pass in der Regel sofort.
  • Bei der Beantragung zusammen mit dem Wohngeld erhalten Sie den Sozialpass mit dem Wohngeldbescheid.

An wen muss ich mich wenden?

an Ihr Sozialamt oder Ihre Wohngeldbehörde bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sie in der Regel bei Bezug von

  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
  • Bürgergeld oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz

weitere Voraussetzung:

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass für Geringverdiener ausstellt.
  • Welche genauen Einkommensgrenzen gelten und welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel müssen Sie mindestens folgende Dokumente vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheid über den Bezug von Bürgergeld oder Sozialgeld oder Wohngeld

Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: zumeist 12 Monate (Verlängerung auf Antrag) während des Zeitraumes der Gewährung der Sozialleistungen

Rechtsgrundlage

die jeweilige kommunale Richtlinie zur Gewährung dieser freiwilligen Leistung

Was sollte ich noch wissen?

Persönliches Erscheinen ist notwendig.

Fachlich freigegeben durch

Landesredaktion Niedersachsen

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Zuständige Stelle

Stadt Damme - Fachbereich I Bürgerservice und Soziales
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Auf Karte anzeigen

Telefon: 05491 662-0
Fax: 05491 662-88
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Montag - Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Kontakt

Für Ihren Wohnort konnte keine zuständige Stelle gefunden werden.