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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
[Nr.99050027008001 ]

Leistungsbeschreibung

Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, nur aufstellen, wenn ihnen die zuständige Stelle dafür die Erlaubnis erteilt.

Zusätzlich muss für jeden Aufstellort nachgewiesen werden, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Hierüber erstellt die zuständige Stelle eine Bestätigung. Diese Bestätigung ist neben der generellen Aufstellerlaubnis Voraussetzung für die Aufstellung am einzelnen Aufstellort.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. Personalausweis oder Reisepass
  • Gewerbeanzeige
  • Aufstellererlaubnis
  • Bauartzulassung

Die zuständige Stelle kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.9.2  -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 76,00 EUR an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Zuständige Stelle

Stadt Damme - Fachbereich I Bürgerservice und Soziales
Mühlenstraße 18
49401 Damme
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Telefon: 05491 662-0
Fax: 05491 662-88
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Montag - Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Friedrichswall 1
30159 Hannover
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Telefon: 0800 818-8100
E-Mail

Öffnungzeiten:
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
Auf Karte anzeigen

Telefon: 05491 662-0
Fax: 05491 662-88
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Montag - Freitag 08.30 - 12.30 Uhr Montag - Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Vechta
Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
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Telefon: 04441 8982601
Fax: 04441 8981037
E-Mail

Öffnungzeiten:
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis:
Und nach Vereinbarung.

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Kontakt

Vismann
Mühlenstraße 18
49394 Damme
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Fax: 05491 66288
Telefon: 05491 66234
E-Mail

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