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Wanderlager Anzeige
[Nr.99050042169000 ]

Volltext

Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen , auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, muss der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Stelle angezeigt werden.

Die zuständige Stelle kann die Veranstaltung eines Wanderlagers untersagen, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht.

Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch die in der Anzeige genannten Veranstalterinnen/Veranstalter oder durch eine von ihnen schriftlich bevollmächtigte Person in Vertretung geleitet werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Bereich die Veranstaltung durchgeführt werden soll.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Personaldokumente oder Reisegewerbekarte

Kosten

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.9 an.



Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.09.2018
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Onlinedienste

Urheber

List-ID 371 (Positivliste; Stand: 13.09.2018)

Zuständige Stelle

Stadt Damme
Mühlenstraße 18
49401 Damme
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Telefon: 05491 662-0
Fax: 05491 662-88
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Mo - Fr:  08.30 - 12.30 Uhr Mo, Di, Mi: 14.00 - 16.00 Uhr Do:  14.00 - 18.00 Uhr

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Friedrichswall 1
30159 Hannover
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Telefon: 0800 818-8100
E-Mail

Öffnungzeiten:
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Vechta
Ravensberger Str. 20
49377 Vechta
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Telefon: 04441 8982601
Fax: 04441 8981037
E-Mail

Öffnungzeiten:
Montag 08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis:
Und nach Vereinbarung.

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Kontakt

Herr Vismann
Mühlenstraße 18
49394 Damme
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Fax: 05491 66288
Telefon: 05491 66234
E-Mail

Formulare

Anzeige einer Verkaufsveranstaltung nach § 56a GewO (Wanderlager)


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