Allgemeinverfügung des Landkreises Vechta schränkt Beregnung zeitlich ein
Allgemeinverfügung gilt ab 15.06.2023
Die Beregnung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten sowie von Sportanlagen wie Fußball -, Tennis- oder Golfplätzen mit Schlauchtrommelberegnungsanlagen/Trommelberegnungssystemen mit Großflächenregnern (Beregnungskanonen) und Rasensprengern täglich in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr untersagt. Ausgenommen von dem Verbot ist die Sonnenbrandberegnung im Obstbau.
Die Untersagung gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen und aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung sowie für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis. Diese Allgemeinverfügung gilt vom 15.06.2023 bis zum 30.09.2023.
Begründet wird diese Maßnahme mit einer Auswertung durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), wonach sich die Grundwasserstände im Landkreis Vechta im Vergleich zum langjährigen Mittel in einem niedrigen Bereich befinden.
Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.