Anpassung von Steuervorauszahlungen Bewilligung
[Nr.99102063017000 ]
Urheber
Nicht angegeben
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Die Höhe der Vorauszahlungen ergibt sich aus dem letzten Steuerbescheid. Sofern Sie diesen nicht vorliegen haben, kann Ihnen Ihr Finanzamt die Höhe der Vorauszahlungen mitteilen.
Sofern sich die Verhältnisse seitdem verändert haben, sind Vorauszahlungen ggf. neu festzusetzen.
Voraussetzungen
Vorauszahlungen sind nur festzusetzen, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr und mindestens 100 Euro für einen Vorauszahlungszeitpunkt betragen. Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden gleichmäßig auf die künftigen Vorauszahlungstermine des laufenden Jahres verteilt.
Erforderliche Unterlagen
Aufstellung der voraussichtlichen Einkünfte und evtl. der steuermindernden Tatbestände.
Bearbeitungsdauer
Einfache Fragen können telefonisch abgeklärt werden. Bei umfangreichen Überprüfungen hängt die Bearbeitungsdauer von verschiedenen Kriterien ab. Die Finanzämter bemühen sich um zügige Abarbeitung.
Verfahrensablauf
Sofern eine Änderung in Betracht kommt, sind dem Finanzamt die geänderten Werte mitzuteilen. Das Finanzamt entscheidet dann über eine eventuelle Neufestsetzung der Vorauszahlungen.
