Beratung für Ausbildungsförderung erhalten
[Nr.99022001018000 ]
Urheber
Nicht angegeben
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Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?
Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Studentenwerken der Hochschule, an welcher der Studierende immatrikuliert ist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Studentenwerken der Hochschule, an welcher der Studierende immatrikuliert ist.
