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Beratung für Ausbildungsförderung erhalten
[Nr.99022001018000 ]

Urheber

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Volltext

Sie können Ihre Ausbildung oder Ihr Studium nicht selbst finanzieren und möchten sich über die Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsbeihilfegesetz (BAföG) beraten lassen?

Das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät Sie und Ihre Eltern umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Studentenwerken der Hochschule, an welcher der  Studierende  immatrikuliert ist.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Studentenwerken der Hochschule, an welcher der  Studierende  immatrikuliert ist.

Voraussetzungen

Nicht angegeben

Formulare

Nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

Nicht angegeben

Kosten

keine

Frist

Nicht angegeben.

Verfahrensablauf

Nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 10.02.2026
Fachlich freigegeben durch:

Keine fachliche Freigabe

Bearbeitungsdauer

Nicht angegeben.

Onlinedienste

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