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12.06.2018
Die Stadt Damme darauf hin, dass Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken die Anpflanzungen (Bäume, Hecken, Büsche, Sträucher u.ä.) an öffentlichen Straßen, Wegen und Gehwegen so zurückzuschneiden haben, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird.
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